Dieses Verbot war im November 2008 bei einer Volksabstimmung bestätigt worden.
Die Anwälte der Klagevertreter argumentierten vor dem Gericht, das Verbot der Homo-Ehe verletze die in der US-Verfassung festgeschriebenen Grundrechte und sei deshalb trotz seiner Bestätigung bei der Volksabstimmung ungültig. Mit dem Verfahren wollen die Befürworter erklärtermaßen auch erreichen, die Bürger besser über das Thema Homo-Ehe aufzuklären und Verständnis für die Ehewünsche von Schwulen und Lesben zu schaffen.
Am ersten Tag wurden die Klägerinnen Kristin Perry und Sandra Stier gehört. Sie hatten 2004 in Kalifornien geheiratet, später wurde ihre Eheschließung dann annulliert. "Es tut uns leid Ihnen mitteilen zu müssen, dass ihre Ehe ungültig ist. Wir möchten Ihnen die Hochzeitsgebühren zurückerstatten", habe es in einem kurzen Amtsschreiben geheißen, berichtete Perry vor Gericht.
Die Pläne des Gerichts, die Verhandlung live auf dem Internetforum YouTube auszustrahlen, wurden in letzter Minute durch eine Verfügung des Obersten Gerichts in Washington gestoppt. Vor dem Gericht protestierten etwa hundert Befürworter und Gegner der Homo-Ehe.
"Viele Menschen haben falsche Vorstellungen davon, was Schwule und Lesben sind und um was es bei ihrer sexuellen Orientierung geht", sagte Jennifer Pfizer von der Bürgerrechtsgruppe Lambda Legal. "Diskriminierung schadet uns, und sie ist niemand anderem von Nutzen." Gegner der Homo-Ehe kritisierten, dass der zuständige kalifornische Richter Vaughn Walker den Fall trotz des klaren Ergebnisses der Volksabstimmung überhaupt zur Verhandlung angenommen hat.
Mit der Einschaltung der US-Bundesjustiz gehen die Befürworter der Homo-Ehe nach Einschätzung vieler Beobachter ein großes Risiko ein. Der Fall könnte durch die Instanzen der Bundesgerichte bis vors Oberste Gericht in Washington wandern. Sollte dieses dann gegen die Homo-Ehe entscheiden, wäre sie ohne Berufungsmöglichkeit in den gesamten USA verboten. In Kalifornien hatte das oberste Landesgericht 2008 die Homo-Ehe erlaubt; nach wenigen Monaten wurde sie in einem Referendum mit einer Mehrheit von 52 Prozent wieder verboten.
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