
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein Grundrecht auf Anerkennung von Homo-Ehen verneint. Das in Artikel 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf Eheschließung verpflichte die Unterzeichnerstaaten nicht, Ehen zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern gesetzlich anzuerkennen, entschieden die Straßburger Richter gestern.
Sie wiesen damit die Beschwerde eines Homosexuellen-Paares aus Wien gegen Österreich ab. Die Richter räumten ein, das Paar müsse im Sinne der Menschenrechtskonvention als Familie betrachtet werden. Allerdings sei eine standesamtliche Eheschließung von Homosexuellen nicht einzufordern.